Investment-bAV: Betriebliche Altersvorsorge ohne Versicherung

Die Investment-bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmer: Kapitalmarktorientiert investieren, Kosten transparent halten und Vermögen außerhalb klassischer Versicherungslösungen aufbauen.

Investment-bAV: Betriebliche Altersvorsorge ohne Versicherung

Die Investment-bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmer: Kapitalmarktorientiert investieren, Kosten transparent halten und Vermögen außerhalb klassischer Versicherungslösungen aufbauen.

  • 100 % honorarbasiert & ohne Abschlussprovisionen
  • Depotführung bei regulierten deutschen Banken
  • Über 300 ★★★★★ Bewertungen auf ProvenExpert

Investment-bAV: Betriebliche Altersvorsorge ohne Versicherung

Grundlage ist ein bewährter Durchführungsweg des Betriebsrentengesetzes: die Pensionszusage. Ihr Unternehmen erteilt die Versorgungszusage, das Kapital wird in einem Depot bei einer deutschen Depotbank angelegt und wächst mit den Kapitalmärkten. Besonders für Gesellschafter-Geschäftsführer, Unternehmer und gut verdienende Führungskräfte entsteht so eine steuerlich attraktive Altersvorsorge über die GmbH – mit voller Kostentransparenz und einer Anlagestrategie, die Sie mitbestimmen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Investment-bAV funktioniert, für wen sie sich lohnt und worauf es bei der Umsetzung ankommt.

Mehr Investment – weniger Versicherung

Die klassische betriebliche Altersvorsorge läuft in Deutschland fast immer über Versicherungsverträge – meist als Direktversicherung. Das ist bequem, aber selten optimal. Denn der Versicherungsmantel kostet an mehreren Stellen Rendite, ohne dass es die meisten Versorgungsberechtigten je nachrechnen.

Da sind zunächst die Kosten: Abschluss- und Vertriebskosten werden bei vielen Tarifen über Jahre aus den Beiträgen entnommen, dazu kommen laufende Verwaltungskosten des Versicherers und die Kosten der Fonds im Vertrag. In Summe gehen so häufig ein bis zwei Prozentpunkte Rendite pro Jahr verloren – über 20 oder 30 Jahre ein sechsstelliger Unterschied im Endkapital.

Dazu kommen die Garantien. Was nach Sicherheit klingt, ist in Wahrheit eine Renditebremse: Um Beitragsgarantien darstellen zu können, muss der Versicherer einen großen Teil des Kapitals in niedrig verzinste Anlagen stecken.

Für einen Anlagehorizont von 15, 20 oder 30 Jahren ist das ökonomisch kaum zu rechtfertigen – langfristig ist die breit gestreute Anlage am Kapitalmarkt der Garantie deutlich überlegen.

Auch die Anlageauswahl ist im Versicherungsmantel eingeschränkt. Statt der ganzen Breite des Fondsuniversums stehen nur die Fondslisten des Versicherers zur Verfügung – oft mit teuren hauseigenen Produkten. Und schließlich fehlt es an Transparenz: Welche Kosten wo entstehen und was tatsächlich investiert ist, bleibt in vielen Verträgen im Kleingedruckten verborgen.

Die Investment-bAV dreht dieses Verhältnis um: mehr Kapitalanlage, weniger Produktverpackung. Jeder Euro, der nicht in Provisionen und Garantiekosten fließt, arbeitet für Ihre Versorgung.

Was ist Investment-bAV?

Die Investment-bAV ist eine betriebliche Altersvorsorge mit Investmentfonds statt Versicherungsvertrag. Der rechtliche Rahmen ist dabei keineswegs neu, sondern einer der fünf gesetzlichen Durchführungswege der bAV: die Direktzusage, in der Praxis meist Pensionszusage genannt. Große Konzerne nutzen diesen Weg seit Jahrzehnten – mit modernen Depotplattformen steht er heute auch mittelständischen GmbHs und ihren Geschäftsführern offen.

Das Prinzip: Ihr Unternehmen erteilt dem Versorgungsberechtigten – zum Beispiel dem Gesellschafter-Geschäftsführer – eine Versorgungszusage, in der Regel als beitragsorientierte Leistungszusage. Das Unternehmen verpflichtet sich also, definierte Beiträge in eine spätere Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistung umzuwandeln. Zur Finanzierung dieser Zusage zahlt die GmbH laufend oder als Einmalbeträge in ein Wertpapierdepot ein, das über eine regulierte deutsche Depotbank – etwa die FNZ Bank – geführt wird. Dort wird das Kapital in ETFs und institutionelle Investmentfonds investiert.

Steuerlich bildet das Unternehmen für die Zusage eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG, die den steuerpflichtigen Gewinn mindert. Das Depot ist Betriebsvermögen und dient als Rückdeckung der Zusage. Zur Absicherung des Versorgungsberechtigten kann das Depotvermögen an ihn verpfändet werden – ein wichtiger Baustein, gerade für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Der entscheidende Unterschied zur versicherungsförmigen bAV: Es gibt keinen Versicherer zwischen Beitrag und Kapitalmarkt. Kein Abschlusskostenabzug, keine Garantieverwässerung, keine begrenzte Fondsliste. Das Kapital gehört dem Unternehmen, die Anlagestrategie wird gemeinsam festgelegt und bleibt jederzeit anpassbar. Die Versorgungszusage regelt, was der Berechtigte später erhält – das Depot sorgt dafür, dass das Kapital dafür effizient aufgebaut wird.

Was 3 Prozentpunkte Renditeunterschied langfristig ausmachen können

Parameter Szenario A (3,5 % p.a.) Szenario B (6,5 % p.a.)
Monatliche Einzahlung 1.000 €
Laufzeit 20 Jahre
Gesamte Einzahlung 240.000 €
Erwartetes Endkapital ca. 346.000 € ca. 482.000 €
Renditeunterschied: rund 136.000 €

Es handelt sich hierbei um ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit angenommenen Renditen. Die tatsächliche Wertentwicklung können abweichen.

Was 3 Prozentpunkte Renditeunterschied langfristig ausmachen können

Parameter Szenario A (3,5 % p.a.) Szenario B (6,5 % p.a.)
Monatliche Einzahlung 1.000 €
Laufzeit 20 Jahre
Gesamte Einzahlung 240.000 €
Erwartetes Endkapital ca. 346.000 € ca. 482.000 €
Renditeunterschied: rund 136.000 €

Es handelt sich hierbei um ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit angenommenen Renditen. Die tatsächliche Wertentwicklung können abweichen.

Betriebliche Altersvorsorge mit ETFs

Herzstück der Investment-bAV ist die Kapitalanlage. Statt intransparenter Deckungsstöcke oder teurer Versicherungsfonds setzen wir auf zwei Bausteine: ETFs und institutionelle Investmentfonds.

ETFs bilden ganze Märkte zu minimalen Kosten ab – ein weltweit gestreutes Aktienportfolio ist heute für laufende Kosten von unter 0,25 Prozent pro Jahr darstellbar. Ergänzend arbeiten wir mit institutionellen Fondstranchen, unter anderem von Dimensional Fund Advisors – einem Fondshaus, dessen Anlagephilosophie auf der Kapitalmarktforschung von Nobelpreisträger Eugene Fama aufbaut und dessen Fonds Privatanlegern normalerweise nicht direkt zugänglich sind. Diese Tranchen kommen ohne Ausgabeaufschläge und ohne Bestandsprovisionen aus.

Die Anlagestrategie folgt klaren Grundsätzen: breite globale Streuung über tausende Unternehmen und alle Regionen, konsequente Kostendisziplin, ein regelbasiertes Vorgehen statt Markttiming und Prognosen, und ein Aktienanteil, der zum Anlagehorizont passt. Wer 15 oder 25 Jahre bis zum Ruhestand hat, kann Marktschwankungen aussitzen – und wird historisch betrachtet für diese Geduld mit der Aktienmarktrendite belohnt. Mit näher rückendem Versorgungsbeginn lässt sich das Portfolio schrittweise defensiver ausrichten.

Der Kostenvorteil gegenüber einer fondsgebundenen Versicherungslösung summiert sich über die Laufzeit erheblich: Bei gleicher Bruttomarktrendite bleibt in der Depotlösung schlicht mehr Kapital übrig – Jahr für Jahr, mit Zinseszinseffekt.

Vorteile für Unternehmer und Geschäftsführer

Für Unternehmer und Geschäftsführer verbindet die Investment-bAV mehrere Effekte, die sich in dieser Kombination mit kaum einem anderen Vorsorgeinstrument erreichen lassen:

Steuerliche Gestaltung

Die Zuführungen zur Pensionsrückstellung mindern den Gewinn der GmbH und damit Körperschaft- und Gewerbesteuer – Jahr für Jahr während der Anwartschaftsphase. Das Kapital wächst zunächst im Betriebsvermögen, besteuert wird erst die spätere Versorgungsleistung. Bei Kapitalauszahlung kann die Fünftelregelung die Steuerlast zusätzlich dämpfen.

Versorgung über die GmbH

Gerade der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist gesetzlich kaum abgesichert – in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt er in der Regel nicht ein. Die Pensionszusage macht die eigene GmbH zum Versorgungsträger: Das Unternehmen finanziert den Ruhestand seines Geschäftsführers aus dem laufenden Ertrag, steuerlich begleitet.

Keine 8-Prozent-Grenze

Anders als die Direktversicherung, die auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist, kennt die Pensionszusage keine feste Beitragshöchstgrenze. Maßstab ist die Angemessenheit der Gesamtversorgung – dadurch sind auch Versorgungsniveaus erreichbar, die zum tatsächlichen Einkommen eines Geschäftsführers passen.

Mitarbeiterbindung

Auch für Führungskräfte und Leistungsträger ist eine depotbasierte Versorgungszusage ein starkes Argument im Wettbewerb um gute Leute – ein sichtbarer Vermögensaufbau statt eines abstrakten Versicherungsvertrags.

Flexible Beitragsgestaltung

Laufende Beiträge, Einmalzahlungen aus guten Geschäftsjahren oder Sonderdotierungen – die Finanzierung lässt sich an die Ertragslage des Unternehmens anpassen.

Pensionszusage bedeutet nicht automatisch Bilanzmonster

Moderne, kongruent rückgedeckte Versorgungskonzepte unterscheiden sich deutlich von den häufig kritisierten ungedeckten Pensionszusagen früherer Jahrzehnte. Wird das zur Rückdeckung bestimmte Depot wirksam an den Versorgungsberechtigten verpfändet und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann das Deckungsvermögen handelsbilanziell mit der Versorgungsverpflichtung saldiert werden (§ 246 Abs. 2 HGB). Die konkrete bilanzielle und steuerliche Behandlung wird mit dem Steuerberater abgestimmt.

Vorteile für Unternehmer und Geschäftsführer

Für Unternehmer und Geschäftsführer verbindet die Investment-bAV mehrere Effekte, die sich in dieser Kombination mit kaum einem anderen Vorsorgeinstrument erreichen lassen:

Steuerliche Gestaltung

Die Zuführungen zur Pensionsrückstellung mindern den Gewinn der GmbH und damit Körperschaft- und Gewerbesteuer – Jahr für Jahr während der Anwartschaftsphase. Das Kapital wächst zunächst im Betriebsvermögen, besteuert wird erst die spätere Versorgungsleistung. Bei Kapitalauszahlung kann die Fünftelregelung die Steuerlast zusätzlich dämpfen.

Versorgung über die GmbH

Gerade der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist gesetzlich kaum abgesichert – in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt er in der Regel nicht ein. Die Pensionszusage macht die eigene GmbH zum Versorgungsträger: Das Unternehmen finanziert den Ruhestand seines Geschäftsführers aus dem laufenden Ertrag, steuerlich begleitet.

Keine 8-Prozent-Grenze

Anders als die Direktversicherung, die auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist, kennt die Pensionszusage keine feste Beitragshöchstgrenze. Maßstab ist die Angemessenheit der Gesamtversorgung – dadurch sind auch Versorgungsniveaus erreichbar, die zum tatsächlichen Einkommen eines Geschäftsführers passen.

Mitarbeiterbindung

Auch für Führungskräfte und Leistungsträger ist eine depotbasierte Versorgungszusage ein starkes Argument im Wettbewerb um gute Leute – ein sichtbarer Vermögensaufbau statt eines abstrakten Versicherungsvertrags.

Flexible Beitragsgestaltung

Laufende Beiträge, Einmalzahlungen aus guten Geschäftsjahren oder Sonderdotierungen – die Finanzierung lässt sich an die Ertragslage des Unternehmens anpassen.

Investment-bAV und Versicherungs-bAV im Vergleich

Kriterium Investment-bAV
(Pensionszusage mit Depot)
Versicherungs-bAV
(z. B. Direktversicherung)
Kapitalanlage ETFs und institutionelle Fonds, freie Auswahl Fondsliste bzw. Deckungsstock des Versicherers
Abschlusskosten / Provisionen Keine In der Regel ja, aus den Beiträgen finanziert
Laufende Kosten Depotgebühr + Fondskosten, transparent Verwaltungs-, Risiko- und Fondskosten, oft intransparent
Garantien Keine – volle Marktpartizipation Beitrags-/Zinsgarantien, dafür geringere Renditeerwartung
Beitragsgrenze Keine feste Grenze (Angemessenheitsprüfung) 8 % der BBG steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG)
Steuereffekt Unternehmen Pensionsrückstellung nach § 6a EStG mindert Gewinn Beiträge als Betriebsausgabe
Transparenz Depotauszug, jederzeit einsehbar Standmitteilung des Versicherers
Flexibilität der Anlage Strategie jederzeit anpassbar Tarifwechsel nur eingeschränkt möglich
Bilanz Pensionsrückstellung, Saldierung mit Deckungsvermögen möglich Keine Bilanzberührung
Typische Zielgruppe GGF, Unternehmer, Führungskräfte Breite Belegschaft, Standardversorgung

Der Vergleich zeigt: Beide Wege haben ihre Berechtigung – aber für unterschiedliche Situationen. Für die Standardversorgung einer breiten Belegschaft mit kleinen Beiträgen bleibt die Direktversicherung ein praktikabler Weg, gerade wegen der einfachen Verwaltung und der fehlenden Bilanzberührung. Sobald es aber um substanzielle Versorgungsvolumina geht – typischerweise beim Gesellschafter-Geschäftsführer oder bei Führungskräften mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze – kehren sich die Vorzeichen um: Die 8-Prozent-Grenze der Direktversicherung reicht für eine angemessene Versorgung nicht aus, und die Kosten- und Garantienachteile des Versicherungsmantels wiegen bei größeren Beträgen umso schwerer. Hier spielt die Investment-bAV ihre Stärken aus: unbegrenzte Dotierungsmöglichkeit im Rahmen der Angemessenheit, volle Marktrendite und Kostentransparenz bis auf die Nachkommastelle. Die Bilanzberührung ist dabei kein Nachteil, sondern gestaltbar – durch die Saldierung von Rückstellung und verpfändetem Depotvermögen nach § 246 Abs. 2 HGB lässt sich die Bilanz weitgehend neutral halten. Entscheidend ist die saubere rechtliche und steuerliche Konzeption von Anfang an.

Investment-bAV oder Versicherung? Entscheidend ist, was zu Ihnen passt.

Nicht für jede betriebliche Altersversorgung ist eine reine Depotlösung automatisch die beste Wahl. Deshalb beraten wir bei Finanzkraft-AC nicht produktgebunden, sondern vergleichen unterschiedliche Versorgungskonzepte.

Selbstverständlich bieten wir auch moderne versicherungsförmige bAV-Lösungen an. Diese können heute deutlich kapitalmarktorientierter gestaltet werden als viele klassische Garantieprodukte – beispielsweise mit ETFs, breit gestreuten Fondsportfolios oder Dimensional-Fonds.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer kommen – abhängig vom gewählten Durchführungsweg und der konkreten Gestaltung – Lösungen mit sehr hoher Kapitalmarktorientierung und ohne klassische Garantievorgaben in Betracht.

Für Arbeitnehmer stehen ebenfalls ETF- und fondsorientierte Versicherungslösungen zur Verfügung. Soweit Garantievorgaben zu berücksichtigen sind, können entsprechend gestaltete Konzepte mit reduzierten Garantien eingesetzt werden, damit ein möglichst großer Teil des Kapitals am Kapitalmarkt arbeiten kann.

Unser Ansatz: Nicht „Versicherung oder Investment“ als Glaubensfrage, sondern die passende Lösung für das Unternehmen und die jeweilige Person.

Investment-bAV und Versicherungs-bAV im Vergleich

Kriterium Investment-bAV
(Pensionszusage mit Depot)
Kapitalanlage ETFs und institutionelle Fonds, freie Auswahl
Abschlusskosten / Provisionen Keine
Laufende Kosten Depotgebühr + Fondskosten, transparent
Garantien Keine – volle Marktpartizipation
Beitragsgrenze Keine feste Grenze (Angemessenheitsprüfung)
Steuereffekt Unternehmen Pensionsrückstellung nach § 6a EStG mindert Gewinn
Transparenz Depotauszug, jederzeit einsehbar
Flexibilität der Anlage Strategie jederzeit anpassbar
Bilanz Pensionsrückstellung, Saldierung mit Deckungsvermögen möglich
Typische Zielgruppe GGF, Unternehmer, Führungskräfte
Kriterium Versicherungs-bAV
(z. B. Direktversicherung)
Kapitalanlage Fondsliste bzw. Deckungsstock des Versicherers
Abschlusskosten / Provisionen In der Regel ja, aus den Beiträgen finanziert
Laufende Kosten Verwaltungs-, Risiko- und Fondskosten, oft intransparent
Garantien Beitrags-/Zinsgarantien, dafür geringere Renditeerwartung
Beitragsgrenze 8 % der BBG steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG)
Steuereffekt Unternehmen Beiträge als Betriebsausgabe
Transparenz Standmitteilung des Versicherers
Flexibilität der Anlage Tarifwechsel nur eingeschränkt möglich
Bilanz Keine Bilanzberührung
Typische Zielgruppe Breite Belegschaft, Standardversorgung

Der Vergleich zeigt: Beide Wege haben ihre Berechtigung – aber für unterschiedliche Situationen. Für die Standardversorgung einer breiten Belegschaft mit kleinen Beiträgen bleibt die Direktversicherung ein praktikabler Weg, gerade wegen der einfachen Verwaltung und der fehlenden Bilanzberührung. Sobald es aber um substanzielle Versorgungsvolumina geht – typischerweise beim Gesellschafter-Geschäftsführer oder bei Führungskräften mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze – kehren sich die Vorzeichen um: Die 8-Prozent-Grenze der Direktversicherung reicht für eine angemessene Versorgung nicht aus, und die Kosten- und Garantienachteile des Versicherungsmantels wiegen bei größeren Beträgen umso schwerer. Hier spielt die Investment-bAV ihre Stärken aus: unbegrenzte Dotierungsmöglichkeit im Rahmen der Angemessenheit, volle Marktrendite und Kostentransparenz bis auf die Nachkommastelle. Die Bilanzberührung ist dabei kein Nachteil, sondern gestaltbar – durch die Saldierung von Rückstellung und verpfändetem Depotvermögen nach § 246 Abs. 2 HGB lässt sich die Bilanz weitgehend neutral halten. Entscheidend ist die saubere rechtliche und steuerliche Konzeption von Anfang an.

Investment-bAV oder Versicherung? Entscheidend ist, was zu Ihnen passt.

Nicht für jede betriebliche Altersversorgung ist eine reine Depotlösung automatisch die beste Wahl. Deshalb beraten wir bei Finanzkraft-AC nicht produktgebunden, sondern vergleichen unterschiedliche Versorgungskonzepte.

Selbstverständlich bieten wir auch moderne versicherungsförmige bAV-Lösungen an. Diese können heute deutlich kapitalmarktorientierter gestaltet werden als viele klassische Garantieprodukte – beispielsweise mit ETFs, breit gestreuten Fondsportfolios oder Dimensional-Fonds.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer kommen – abhängig vom gewählten Durchführungsweg und der konkreten Gestaltung – Lösungen mit sehr hoher Kapitalmarktorientierung und ohne klassische Garantievorgaben in Betracht.

Für Arbeitnehmer stehen ebenfalls ETF- und fondsorientierte Versicherungslösungen zur Verfügung. Soweit Garantievorgaben zu berücksichtigen sind, können entsprechend gestaltete Konzepte mit reduzierten Garantien eingesetzt werden, damit ein möglichst großer Teil des Kapitals am Kapitalmarkt arbeiten kann.

Unser Ansatz: Nicht „Versicherung oder Investment“ als Glaubensfrage, sondern die passende Lösung für das Unternehmen und die jeweilige Person.

Investment-bAV und Versicherungs-bAV im Vergleich

Der Vergleich zeigt: Beide Wege haben ihre Berechtigung – aber für unterschiedliche Situationen. Für die Standardversorgung einer breiten Belegschaft mit kleinen Beiträgen bleibt die Direktversicherung ein praktikabler Weg, gerade wegen der einfachen Verwaltung und der fehlenden Bilanzberührung. Sobald es aber um substanzielle Versorgungsvolumina geht – typischerweise beim Gesellschafter-Geschäftsführer oder bei Führungskräften mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze – kehren sich die Vorzeichen um: Die 8-Prozent-Grenze der Direktversicherung reicht für eine angemessene Versorgung nicht aus, und die Kosten- und Garantienachteile des Versicherungsmantels wiegen bei größeren Beträgen umso schwerer. Hier spielt die Investment-bAV ihre Stärken aus: unbegrenzte Dotierungsmöglichkeit im Rahmen der Angemessenheit, volle Marktrendite und Kostentransparenz bis auf die Nachkommastelle. Die Bilanzberührung ist dabei kein Nachteil, sondern gestaltbar – durch die Saldierung von Rückstellung und verpfändetem Depotvermögen nach § 246 Abs. 2 HGB lässt sich die Bilanz weitgehend neutral halten. Entscheidend ist die saubere rechtliche und steuerliche Konzeption von Anfang an.

Investment-bAV oder Versicherung? Entscheidend ist, was zu Ihnen passt.

Nicht für jede betriebliche Altersversorgung ist eine reine Depotlösung automatisch die beste Wahl. Deshalb beraten wir bei Finanzkraft-AC nicht produktgebunden, sondern vergleichen unterschiedliche Versorgungskonzepte.

Selbstverständlich bieten wir auch moderne versicherungsförmige bAV-Lösungen an. Diese können heute deutlich kapitalmarktorientierter gestaltet werden als viele klassische Garantieprodukte – beispielsweise mit ETFs, breit gestreuten Fondsportfolios oder Dimensional-Fonds.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer kommen – abhängig vom gewählten Durchführungsweg und der konkreten Gestaltung – Lösungen mit sehr hoher Kapitalmarktorientierung und ohne klassische Garantievorgaben in Betracht.

Für Arbeitnehmer stehen ebenfalls ETF- und fondsorientierte Versicherungslösungen zur Verfügung. Soweit Garantievorgaben zu berücksichtigen sind, können entsprechend gestaltete Konzepte mit reduzierten Garantien eingesetzt werden, damit ein möglichst großer Teil des Kapitals am Kapitalmarkt arbeiten kann.

Unser Ansatz: Nicht „Versicherung oder Investment“ als Glaubensfrage, sondern die passende Lösung für das Unternehmen und die jeweilige Person.

Für wen eignet sich die Investment-bAV?

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF): Die Kernzielgruppe. Der beherrschende GGF ist sozialversicherungsfrei, hat meist keine oder nur geringe gesetzliche Rentenansprüche und verfügt über die GmbH als Versorgungsträger. Die Pensionszusage mit Depot ist für ihn oft der effizienteste Weg, Unternehmensgewinne in private Altersvorsorge zu überführen.

Geschäftsführer und Vorstände: Auch angestellte Fremdgeschäftsführer profitieren von Versorgungszusagen oberhalb der üblichen Grenzen – als Vergütungsbaustein, der Netto-Wirkung entfaltet.

Unternehmer: Wer über eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG mit Kapitalgesellschaftsstruktur verfügt, kann die betriebliche Versorgung als festen Baustein der eigenen Ruhestandsplanung nutzen – steueroptimiert und vom Privatvermögen getrennt aufgebaut.

Führungskräfte und Leistungsträger: Unternehmen, die Schlüsselpersonen langfristig binden wollen, setzen die depotbasierte Zusage als sichtbares, werthaltiges Vergütungselement ein.

Gut verdienende Arbeitnehmer: Bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze stößt die klassische bAV schnell an ihre Fördergrenzen – die Pensionszusage schafft hier zusätzlichen Versorgungsraum.

Unternehmen mit modernen Vergütungssystemen: Wer Vergütung als Gesamtpaket denkt, integriert die Investment-bAV als Baustein neben Gehalt, Bonus und Beteiligungsmodellen.

Weniger geeignet ist die Lösung für sehr kleine Beiträge, für kurze Restdienstzeiten oder für Unternehmen ohne stabile Ertragslage – hier prüfen wir gemeinsam, ob ein anderer Durchführungsweg besser passt.

Ablauf in 5 Schritten

01. Analyse → 02. Konzept → 03. Abstimmung → 04. Umsetzung → 05. Betreuung

1. Erstgespräch

Am Anfang steht ein unverbindliches Gespräch – persönlich in Aachen oder per Video. Wir klären Ihre Ausgangslage: Rechtsform und Ertragslage des Unternehmens, Ihre Rolle als Geschäftsführer oder Gesellschafter, bestehende Versorgungen und Ihre Ziele für den Ruhestand. Sie erfahren, ob die Investment-bAV zu Ihrer Situation passt, welche Größenordnungen realistisch sind und welche Alternativen es gibt. Ebenso offen sprechen wir darüber, wann die Lösung nicht sinnvoll ist. Das Erstgespräch dauert etwa 60 Minuten und verpflichtet Sie zu nichts – es dient der Standortbestimmung, nicht dem Abschluss.

2. Bestandsaufnahme

Im zweiten Schritt erfassen wir systematisch alle relevanten Daten: bestehende bAV-Verträge und private Vorsorge, Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungswerken, Gesellschafterstruktur und Geschäftsführeranstellungsvertrag, Bilanzkennzahlen und steuerliche Situation der GmbH. Daraus entsteht ein klares Bild Ihrer Versorgungslücke und der finanziellen Spielräume des Unternehmens. Diese Analyse ist das Fundament jeder seriösen Konzeption – ohne sie lässt sich weder die angemessene Versorgungshöhe bestimmen noch die passende Dotierungsstrategie festlegen.

3. Steuerliche & rechtliche Konzeption

Jetzt wird die Zusage konstruiert: Gestaltung als beitragsorientierte Leistungszusage, Festlegung von Versorgungshöhe, Pensionsalter und Leistungsarten, Beachtung der GGF-spezifischen Anforderungen – Gesellschafterbeschluss, Probezeit, Erdienbarkeitsfristen, Angemessenheitsprüfung. Dazu gehören die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater, die versicherungsmathematische Begleitung für die Rückstellungsberechnung nach § 6a EStG und die Regelung der Insolvenzsicherung über die Verpfändung des Depots. Sie erhalten alle Unterlagen entscheidungsreif aufbereitet – juristisch belastbar und steuerlich abgestimmt.

4. Investmentstrategie

Parallel entwickeln wir die Anlagestrategie für das Rückdeckungsdepot: Aktienquote passend zu Anlagehorizont und Risikotragfähigkeit, globale Streuung über ETFs und institutionelle Fonds, Rebalancing-Regeln und ein Ablaufmanagement, das das Portfolio mit näher rückendem Versorgungsbeginn schrittweise stabilisiert. Alle Kosten legen wir offen – Depotgebühren, Fondskosten, Vergütung. Sie wissen vor der ersten Einzahlung exakt, was die Lösung kostet und wie das Kapital arbeitet. Die Strategie wird schriftlich dokumentiert und dient als Leitplanke für die gesamte Laufzeit.

5. Einrichtung und laufende Betreuung

Wir richten das Depot bei der Depotbank ein, setzen die Erstanlage um und starten den Beitragsrhythmus. Danach beginnt die eigentliche Arbeit: jährliche Überprüfung von Zusage, Rückstellung und Depotentwicklung, Rebalancing, Anpassung bei veränderten Lebens- oder Unternehmensverhältnissen, Abstimmung mit Steuerberater und Aktuar. Sie erhalten regelmäßige Berichte und haben jederzeit vollen Einblick in Ihr Depot. Die Betreuung endet nicht mit der Einrichtung – sie begleitet die Versorgung bis zur Auszahlung.

5. Einrichtung und laufende Betreuung

Wir richten das Depot bei der Depotbank ein, setzen die Erstanlage um und starten den Beitragsrhythmus. Danach beginnt die eigentliche Arbeit: jährliche Überprüfung von Zusage, Rückstellung und Depotentwicklung, Rebalancing, Anpassung bei veränderten Lebens- oder Unternehmensverhältnissen, Abstimmung mit Steuerberater und Aktuar. Sie erhalten regelmäßige Berichte und haben jederzeit vollen Einblick in Ihr Depot. Die Betreuung endet nicht mit der Einrichtung – sie begleitet die Versorgung bis zur Auszahlung.

Risiken & wichtige Hinweise

Zur ehrlichen Beratung gehört der klare Blick auf die Risiken.

Kapitalmarktschwankungen: Das Depot unterliegt den Schwankungen der Wertpapiermärkte, es gibt keine Beitragsgarantie. Zwischenzeitliche Wertverluste von 20 Prozent und mehr sind in Aktienmärkten normal und müssen ausgehalten werden können. Deshalb setzt die Investment-bAV einen langfristigen Anlagehorizont voraus – sinnvoll ist sie in der Regel ab etwa zehn Jahren Restdienstzeit.

Arbeitgeberhaftung: Bei der Pensionszusage haftet das Unternehmen für die zugesagte Leistung. Bleibt die Depotentwicklung hinter der Zusage zurück, muss die GmbH die Differenz ausgleichen. Eine beitragsorientierte Gestaltung und eine realistische Kalkulation begrenzen dieses Risiko, beseitigen es aber nicht.

Bilanz und Steuer: Pensionsrückstellungen berühren die Handels- und Steuerbilanz. Konzeption und laufende Bewertung gehören in fachkundige Hände – die Abstimmung mit Steuerberater und gegebenenfalls Aktuar ist zwingender Bestandteil jeder Umsetzung. Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer greift zudem der gesetzliche Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein nicht; hier ist die private Insolvenzsicherung über die Verpfändung des Depots umso wichtiger.

Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Ausgestaltung eine Pensionszusage für Sie sinnvoll ist, klären wir gemeinsam mit Ihren steuerlichen Beratern.

Warum Finanzkraft-AC?

Betriebliche Altersversorgung ist Spezialistenthema – an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Bilanzierung und Kapitalanlage. Michael Becker berät seit 1995 Unternehmer, Ärzte und Führungskräfte in der Region Aachen und bringt genau die Qualifikationen mit, die dieses Thema verlangt:

· Experte betriebliche
· Altersversorgung (DVA)
· Experte betriebliche
· Altersvorsorge (DMA)
· Finanzfachwirt (FH)
· Financial Planner
· Financial Consultant
· Financial Advisor

Dazu kommt der Zugang, der die Investment-bAV erst möglich macht: die Depotplattform einer regulierten deutschen Depotbank, institutionelle Fondstranchen ohne Ausgabeaufschlag und eine Vergütungsstruktur, die offen auf dem Tisch liegt – Servicegebühr statt versteckter Provisionen. Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert dokumentieren, wie unsere Mandanten diese Arbeitsweise erleben.

Ausgewiesene Expertise in der betrieblichen Altersversorgung
Qualifizierte bAV-Beratung statt Produktverkauf

Michael Becker verfügt über die Qualifikation „Experte Betriebliche Altersversorgung (DVA)“ der Deutschen Versicherungsakademie.

Gerade bei anspruchsvollen Versorgungskonzepten für Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmer reicht es nicht, lediglich einzelne Versicherungsprodukte miteinander zu vergleichen. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Versorgungsweg, Finanzierung, Kapitalanlage, Kosten, steuerlichen Rahmenbedingungen und langfristiger Betreuung.

Diese Spezialisierung verbinden wir bei Finanzkraft-AC mit unserem Investmentansatz: betriebliche Altersversorgung professionell strukturieren und das Versorgungskapital transparent und kapitalmarktorientiert investieren.

Häufige Fragen zur Investment-bAV

Ja. Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Durchführungswege, und nicht alle erfordern einen Versicherungsvertrag. Die Direktzusage (Pensionszusage) funktioniert vollständig ohne Versicherungsmantel: Das Unternehmen gibt die Versorgungszusage, das Kapital wird in einem Wertpapierdepot aufgebaut. Großunternehmen nutzen diesen Weg seit Jahrzehnten – über moderne Depotplattformen steht er heute auch dem Mittelstand offen.
Ja – bei der Pensionszusage mit Depot-Rückdeckung ist das der Kern des Konzepts. Das Rückdeckungskapital wird direkt in ETFs und institutionelle Investmentfonds angelegt, ohne die Beschränkungen einer Versicherungs-Fondsliste. Die Anlagestrategie wird individuell festgelegt und kann jederzeit angepasst werden.
Die wichtigsten: keine Abschlussprovisionen und deutlich niedrigere laufende Kosten, volle Partizipation an der Kapitalmarktrendite ohne Garantieverwässerung, freie Fondsauswahl, vollständige Transparenz über den Depotauszug und steuerliche Entlastung des Unternehmens über die Pensionsrückstellung nach § 6a EStG.
Anders als bei der Direktversicherung (8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) gibt es bei der Pensionszusage keine feste Beitragsgrenze. Maßstab ist die Angemessenheit: Die Gesamtversorgung darf – als Faustregel – etwa 75 Prozent der letzten Aktivbezüge nicht überschreiten. Innerhalb dieses Rahmens sind auch hohe Dotierungen möglich.
Vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer, Unternehmer und Führungskräfte mit substanziellem Versorgungsbedarf und mindestens etwa zehn Jahren bis zum Ruhestand. Für kleine Beiträge oder sehr kurze Laufzeiten sind andere Wege meist besser geeignet – das prüfen wir im Erstgespräch ehrlich.
Nachgelagert: Die Versorgungsleistung ist beim Empfänger als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit steuerpflichtig – typischerweise im Ruhestand bei niedrigerem Steuersatz. Bei einer Kapitalauszahlung in einer Summe kann die Fünftelregelung die Progression zusätzlich mildern. Sozialabgaben fallen beim sozialversicherungsfreien GGF auf die Leistung in der Regel nicht an, bei gesetzlich Krankenversicherten sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen.
Die Pensionszusage ist eine Verpflichtung des zusagenden Unternehmens. Beim Ausscheiden bleibt die erdiente Anwartschaft nach den gesetzlichen Unverfallbarkeitsregeln erhalten; eine Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist möglich, aber verhandlungsabhängig. Für den GGF stellt sich die Frage meist anders – etwa bei Verkauf der GmbH. Auch dafür gibt es erprobte Lösungen, die von Anfang an mitgedacht werden sollten.
Das Depotvermögen ist Sondervermögen: Fondsanteile gehören nicht zur Insolvenzmasse der Depotbank. Gegen die Insolvenz des Arbeitgebers sichert bei Arbeitnehmern der Pensions-Sicherungs-Verein; beim beherrschenden GGF übernimmt diese Funktion die Verpfändung des Depots an den Versorgungsberechtigten. Marktschwankungen bleiben – sie sind der Preis der Renditechance und werden über Streuung und Anlagehorizont gesteuert.
Transparent und überschaubar: eine Depotgebühr der Bank, die laufenden Kosten der ETFs und Fonds (bei institutionellen Tranchen sehr niedrig) sowie unsere offen ausgewiesene Servicevergütung. Abschlussprovisionen, Ausgabeaufschläge oder versteckte Innenprovisionen gibt es nicht. Dazu kommen einmalige Kosten der rechtlichen Einrichtung und die laufende versicherungsmathematische Bewertung – auch diese legen wir vor Beginn offen.
Ja. Bestehende Direktversicherungen oder Unterstützungskassenzusagen werden in der Bestandsaufnahme analysiert. Je nach Fall bleiben sie beitragsfrei bestehen, laufen weiter oder werden in das Gesamtkonzept integriert. Eine vorschnelle Kündigung ist fast nie sinnvoll – hier zählt die nüchterne Einzelfallprüfung.
Der GGF ist die klassische Zielgruppe. Er ist sozialversicherungsfrei, unterliegt keiner Beitragsbemessungsgrenze und kann über seine GmbH substanzielle Versorgung aufbauen. Zu beachten sind die besonderen Anforderungen der Finanzverwaltung: wirksamer Gesellschafterbeschluss, Probezeit, Erdienbarkeit (in der Regel zehn Jahre bis zum Pensionsalter) und Angemessenheit der Gesamtvergütung. Genau diese Punkte gehören zur Konzeption in Schritt drei unseres Ablaufs.
Das Unternehmen haftet für die zugesagte Leistung (Subsidiärhaftung), muss die Pensionsrückstellung jährlich versicherungsmathematisch bewerten lassen, die Zusage dokumentieren und bei Arbeitnehmern Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein abführen. Eine beitragsorientierte Gestaltung und die laufende Betreuung halten diesen Aufwand planbar – wir koordinieren die Beteiligten und behalten die Fristen im Blick.

Häufige Fragen zur Investment-bAV

Ja. Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Durchführungswege, und nicht alle erfordern einen Versicherungsvertrag. Die Direktzusage (Pensionszusage) funktioniert vollständig ohne Versicherungsmantel: Das Unternehmen gibt die Versorgungszusage, das Kapital wird in einem Wertpapierdepot aufgebaut. Großunternehmen nutzen diesen Weg seit Jahrzehnten – über moderne Depotplattformen steht er heute auch dem Mittelstand offen.
Ja – bei der Pensionszusage mit Depot-Rückdeckung ist das der Kern des Konzepts. Das Rückdeckungskapital wird direkt in ETFs und institutionelle Investmentfonds angelegt, ohne die Beschränkungen einer Versicherungs-Fondsliste. Die Anlagestrategie wird individuell festgelegt und kann jederzeit angepasst werden.
Die wichtigsten: keine Abschlussprovisionen und deutlich niedrigere laufende Kosten, volle Partizipation an der Kapitalmarktrendite ohne Garantieverwässerung, freie Fondsauswahl, vollständige Transparenz über den Depotauszug und steuerliche Entlastung des Unternehmens über die Pensionsrückstellung nach § 6a EStG.
Anders als bei der Direktversicherung (8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) gibt es bei der Pensionszusage keine feste Beitragsgrenze. Maßstab ist die Angemessenheit: Die Gesamtversorgung darf – als Faustregel – etwa 75 Prozent der letzten Aktivbezüge nicht überschreiten. Innerhalb dieses Rahmens sind auch hohe Dotierungen möglich.
Vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer, Unternehmer und Führungskräfte mit substanziellem Versorgungsbedarf und mindestens etwa zehn Jahren bis zum Ruhestand. Für kleine Beiträge oder sehr kurze Laufzeiten sind andere Wege meist besser geeignet – das prüfen wir im Erstgespräch ehrlich.
Nachgelagert: Die Versorgungsleistung ist beim Empfänger als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit steuerpflichtig – typischerweise im Ruhestand bei niedrigerem Steuersatz. Bei einer Kapitalauszahlung in einer Summe kann die Fünftelregelung die Progression zusätzlich mildern. Sozialabgaben fallen beim sozialversicherungsfreien GGF auf die Leistung in der Regel nicht an, bei gesetzlich Krankenversicherten sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen.
Die Pensionszusage ist eine Verpflichtung des zusagenden Unternehmens. Beim Ausscheiden bleibt die erdiente Anwartschaft nach den gesetzlichen Unverfallbarkeitsregeln erhalten; eine Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist möglich, aber verhandlungsabhängig. Für den GGF stellt sich die Frage meist anders – etwa bei Verkauf der GmbH. Auch dafür gibt es erprobte Lösungen, die von Anfang an mitgedacht werden sollten.
Das Depotvermögen ist Sondervermögen: Fondsanteile gehören nicht zur Insolvenzmasse der Depotbank. Gegen die Insolvenz des Arbeitgebers sichert bei Arbeitnehmern der Pensions-Sicherungs-Verein; beim beherrschenden GGF übernimmt diese Funktion die Verpfändung des Depots an den Versorgungsberechtigten. Marktschwankungen bleiben – sie sind der Preis der Renditechance und werden über Streuung und Anlagehorizont gesteuert.
Transparent und überschaubar: eine Depotgebühr der Bank, die laufenden Kosten der ETFs und Fonds (bei institutionellen Tranchen sehr niedrig) sowie unsere offen ausgewiesene Servicevergütung. Abschlussprovisionen, Ausgabeaufschläge oder versteckte Innenprovisionen gibt es nicht. Dazu kommen einmalige Kosten der rechtlichen Einrichtung und die laufende versicherungsmathematische Bewertung – auch diese legen wir vor Beginn offen.
Ja. Bestehende Direktversicherungen oder Unterstützungskassenzusagen werden in der Bestandsaufnahme analysiert. Je nach Fall bleiben sie beitragsfrei bestehen, laufen weiter oder werden in das Gesamtkonzept integriert. Eine vorschnelle Kündigung ist fast nie sinnvoll – hier zählt die nüchterne Einzelfallprüfung.
Der GGF ist die klassische Zielgruppe. Er ist sozialversicherungsfrei, unterliegt keiner Beitragsbemessungsgrenze und kann über seine GmbH substanzielle Versorgung aufbauen. Zu beachten sind die besonderen Anforderungen der Finanzverwaltung: wirksamer Gesellschafterbeschluss, Probezeit, Erdienbarkeit (in der Regel zehn Jahre bis zum Pensionsalter) und Angemessenheit der Gesamtvergütung. Genau diese Punkte gehören zur Konzeption in Schritt drei unseres Ablaufs.
Das Unternehmen haftet für die zugesagte Leistung (Subsidiärhaftung), muss die Pensionsrückstellung jährlich versicherungsmathematisch bewerten lassen, die Zusage dokumentieren und bei Arbeitnehmern Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein abführen. Eine beitragsorientierte Gestaltung und die laufende Betreuung halten diesen Aufwand planbar – wir koordinieren die Beteiligten und behalten die Fristen im Blick.

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